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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) caipibar.com
(1) Gegenstand des Vertrages a. Zwischen dem Auftragnehmer (Wir/uns/caipibar/TONIK Marketing) und dem Auftraggeber (Sie/Veranstalter/Kunde) kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande, nachdem der Auftraggeber unsere verbindliche Terminzusage unterzeichnet hat. b. Der vereinbarte Preis ist am Tag der Veranstaltung unmittelbar nach Rechnungsübergabe zur Zahlung fällig und in bar zu leisten. Etwaige Vorschüsse sind zu verrechnen. (2) Der Auftraggeber haftet bei Diebstahl/Verlust bzw. Beschädigung von Gegenständen die der Auftragnehmer zur Veranstaltung des Auftraggebers mitbringt. Ebenso haftet der Veranstalter für Personenschäden.
(3) Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.
(4) Der Veranstalter stellt für elektronische Geräte die erforderliche Stromzufuhr am vereinbarten Standort kostenlos zur Verfügung. Ebenso stellt der Veranstalter entsprechende Wasseranschlüsse mit fließend warmen Trinkwasser am vereinbarten Standort kostenfrei zur Verfügung.
(5) Auftragsstornierung
a. Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungstermin, werden 20% des Auftragsvolumens fällig.
b. Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb von acht Tagen vor Veranstaltungstermin, werden 40% des Auftragsvolumens fällig.
c. Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb von drei Tagen vor Veranstaltungstermin, werden 60% des Auftragsvolumens fällig.
d. Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber am Tag der Veranstaltung, werden 80% des Auftragsvolumens fällig.
(6) Werden Gegenstände des Auftragnehmers beschädigt oder gestohlen, so ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Wiederbeschaffungspreis.
(7) Der Veranstalter sorgt für die freie Zufahrt zum Veranstaltungsgelände und für eine ebene und saubere Aufbaufläche der Caipibar. Ferner stellt der Veranstalter einen Lastenaufzug (mind. 1.50 m x 2.00 m x 2.00, BxHxT) zur Verfügung, sollte die Aufbaufläche nicht mit weniger als 5 Treppenstufen erreichbar sein. Messe- und Parkausweise stellt der Auftraggeber in ausreichender Menge kostfrei zur Verfügung.
(8) Der Veranstalter sorgt für alle notwendigen Genehmigungen (GEMA, Ausschank, Sperrzeit ....) und die Bezahlung von Gebühren und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei. (9) Kein Ausschank an Personen unter 18 Jahren. Hiervon ausgenommen sind alkoholfreie Caipis. (10) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(11) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. deren Teilen, unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen werden beide Parteien eine gültige Bestimmung wählen, welchem den wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(12) Als Gerichtsstand gilt 73728 Esslingen am Neckar als vereinbart.
(13) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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